Ehrenamts-Card

Einleitung

Die Hessische Landesregierung hat gemeinsam mit den Landkreisen und Städten die Ehrenamts-Card (E-Card) als Zeichen des Dankes und der Wertschätzung gegenüber all denen eingeführt, die sich in besonderer Weise für die Gesellschaft engagieren.

Wer kann die E-Card beantragen?

Wer mindestens 18 Jahre alt ist und sich seit mehr als zwei Jahren freiwillig und ehrenamtlich mindestens fünf Stunden in der Woche engagiert und für seine Tätigkeit keine Aufwandsentschädigung erhält.

Sie können die E-Card je nach Wohnsitz bei Stadt oder Landkreis Fulda beantragen. Die Antragsformulare finden Sie hier: 
Stadt Fulda
Landkreis Fulda
 

Mit der E-Card können hessenweit Vergünstigungen in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen finden Sie unter:
↗ www.ecard-hessen.de


Eine Auflistung der regionalen Vergünstigungen finden Sie im Bereich Vergünstigungen.

Gültigkeit

Die E-Card hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer von drei Jahren. Erfüllen Sie die Voraussetzungen weiterhin, kann die E-Card danach erneut beantragt werden.