Freistellung

Engagement in der Jugendarbeit

Auf Grundlage des Hessischen Kinder- und Jugendhilfe Gesetzbuches (HKJGB) hat jede/r Beschäftigte in Hessen einen Rechtsanspruch auf bis zu 12 Tage bezahlte Freistellung für ehrenamtliches Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit.

Eine Freistellung kann in Anspruch genommen werden für eine Tätigkeit:

  • als Leiter/in
  • als pädagogische/r Betreuer/in sowie
  • als Helfer/in.

Der Weg der Antragstellung unterscheidet sich je nach Veranstalter der Maßnahme:

  • Ehrenamtliche in Jugendverbänden, die Mitglieder im Hessischen Jugendring sind, stellen den jeweiligen Antrag auf Freistellung an den hessischen Landesverband (z. B. Sport, Feuerwehr).
  • Jugendgemeinschaften ohne Landesorganisation stellen einen Antrag auf Freistellung an das örtliche Jugendamt.

Informieren Sie sich bzgl. der Antragstellung bei Ihrem Dachverband oder beim örtlichen Jugendamt.

Erfüllt der Antrag alle Voraussetzungen, stellen die o. g. Anlaufstellen einen Antrag auf Freistellung an die Beschäftigungsstelle aus. Der Arbeitgeber beurlaubt schließlich den/die Mitarbeiter/in für den beantragten Zeitraum unter Fortzahlung des Gehaltes.

Nähere Informationen unter ↗ www.hessischer-jugendring.de