Bildungsurlaub

Bildungsurlaub dient der politischen Bildung

Bildungsurlaub dient der politischen Bildung, der beruflichen Weiterbildung oder der Schulung (Qualifizierung und Fortbildung) zur Wahrnehmung eines Ehrenamtes (§ 1 Abs. 2 HBUG). Somit können seit 2015 Ehrenamtliche im Land Hessen einen Antrag auf Bildungsurlaub stellen, mit dem Ziel, die erforderlichen Kenntnisse zur Ausübung ihres Ehrenamtes zu erlangen sowie gesellschaftspolitische Zusammenhänge zu erkennen.

Antragsberechtigt sind Ehrenamtliche in den Tätigkeitsbereichen:

  • Jugend- und Altenhilfe, insbesondere Hospizarbeit und Telefonseelsorge
  • Sozial- und Wohlfahrtswesen
  • Hilfe für Flüchtlinge, Vertriebene und Aussiedler
  • Sport, insbesondere die Tätigkeit als Übungsleiterinoder Übungsleiter und
  • rechtliche Betreuung nach § 1897 Abs. 1 des BGB.

Ein Bildungsurlaub umfasst mindestens 3 Tage mit mindestens 6 Stunden Bildungseinheiten/Tag.

Weitere Informationen zur Antragsstellung bei Ihrem Arbeitgeber finden Sie auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration:
↗ www.soziales.hessen.de